Vorfälle melden im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG - Whistleblowing)
RailMaint Mitarbeitende und alle anderen interessierten Parteien, die mögliche Verletzungen von gesetzlichen Bestimmungen feststellen, können und sollen diese dem Unternehmen (Vorgesetzte und Geschäftsführung) oder dem Externen Hinweisgeber Beauftragten (Uwe Rembor, Direktwahl +49 (0)1522 464 3550, ExternerHinweisgeberBeauftragter@railmaint.com) zur Kenntnis bringen. Dies kann in allen Fällen auch anonym geschehen.
Das Meldesystem kann genutzt werden:
- Um Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen zu melden, insbesondere Hinweise auf Fehlverhalten von RailMaint-Mitarbeitern in Bezug auf Korruption, Betrug, und Menschenrechtsprobleme oder sonstige gesetzliche Verstöße.
- Das Meldesystem ermöglicht derartige Vorfälle und Bedenken per Email oder per Telefon zu melden. Es besteht auch die Möglichkeit anonym zu bleiben. Alle Meldungen werden vertraulich behandelt, so dass niemanden Nachteile entstehen können, wenn er das System benutzt.
- Jede Meldung wird ernst genommen. Jeder Verdacht auf Verstoß wird gewissenhaft untersucht, um zu beurteilen, ob das gemeldete Verhalten oder die gemeldete Aktivität unsere Standards oder geltende Gesetze und Vorschriften verletzt. Gegebenenfalls führt der mutmaßliche Verstoß zu Korrekturmassnahmen oder Sanktionen oder zu beidem.
- Die Anzahl und weitere Angaben zu den innerhalb des Berichtsjahres erfassten nichtregelkonformen Vorfällen werden erfasst.
- Der externe Hinweisgeber Beauftragte, die Geschäftsführung und andere relevante Managementgruppen können behauptete Verstöße von der ersten Meldung bis hin zur Klärung zur Kenntnis nehmen, sowie deren angemessene Bearbeitung verfolgen und überwachen.